Warum 50+1 auch für den VfB relevant werden könnte
Das Bundeskartellamt hat sein Verfahren zur kartellrechtlichen Bewertung der 50+1-Regel abgeschlossen. Damit ist die Grundregel nicht vom Tisch. Mit dem Abschluss seines Verfahrens hat das Bundeskartellamt den grundsätzlichen rechtlichen Rahmen bestätigt: Die 50+1-Regel kann aus kartellrechtlicher Sicht bestehen bleiben. Entscheidend ist, dass die mit ihr angestrebte Vereinsprägung und Mitwirkung der Mitglieder tatsächlich gewährleistet und die Regel ohne sachlich unbegründete Unterschiede angewendet wird. Genau diese Anwendung ist nun der entscheidende Punkt. Die Liga kann 50+1 nicht nur als identitätsstiftendes Prinzip des deutschen Fußballs verteidigen. Sie muss auch nachweisen, dass die Regel konsequent, einheitlich und rechtssicher angewendet wird. Wenn 50+1 mit Vereinsprägung und der Sicherung tatsächlicher Mitgliederpartizipation begründet wird, darf die Anwendung nicht davon abhängen, ob ein Fall politisch einfach oder strukturell unbequem ist. Damit steht die Liga vor einer anspruchsvollen Aufgabe. Sie muss die Hinweise des Bundeskartellamts nun in eine tragfähige Ordnung überführen. Der Weiterlesen →